Gerade im Bereich psychologische Beratung, Coaching & Therapie gibt es eine Vielzahl an Angeboten. Ich möchte dir hier einen kleinen Überblick geben, um dich in diesem "Dschungel" besser zurecht zu finden. Wichtig ist, dass die "Chemie" zwischen deinem Coach / Berater / Psychologen / Psychotherapeuten und dir stimmt. Deshalb empfehle ich dir, beim oft kostenlosen Erstgespräch gut in dich hinein zu spüren, ob du dich bei deinem Gegenüber gut aufgehoben fühlst. Bei professionellen Coaches / Beratern / ... darfst du alle deine Fragen stellen, dich auf Augenhöhe fühlen und auch deine Skepsis / Kritik äußern.

 

Psychologe

darf sich nennen, wer einen Diplom- bzw. Master-Abschluss im Hauptfach Psychologie absolviert hat. Dieses Studium dauert ca. fünf Jahre. Nach Auffassung des BDP (Berufsverband Deutscher Psychologen) reicht ein Bachelor-Abschluss (ca. drei Jahre Studium) nicht aus. Sie können auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden (wie z. B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologe oder in psychologischen / sozialen Beratungsstellen). Psychologen mit Diplom- bzw. Masterabschluss und klinischer Ausrichtung des Studiums erhalten ohne zusätzliche Prüfung die Heilerlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

 

Coach / Berater

sind keine geschützten Begriffe, d.h. theoretisch kann sich jeder so nennen, egal welche Qualifikation dahinter steckt. Generell taucht der Begriff "Coaching" im beruflichen bzw. unternehmerischen Kontext und der Begriff "Beratung" im sozialen Kontext häufiger auf. Es gibt jedoch keine offizielle Begriffsdefinition bzw. Trennung zwischen den Begriffen "Coaching" und "Beratung". Auch hinter einem "zertifzierten" Coach oder Berater können alle möglichen Zertifikate stehen.

 

Psychotherapeut

ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen (Pädagogen ausschl. Psychotherapeut für Kinder- und Jugendliche) mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie (mindestens drei Jahre in Vollzeit). In Deutschland ist die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung die Erlangung der Approbation im Sinne des Psychotherapeutengesetzes bzw. der Approbationsordnung für Ärzte. Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Krankheiten im Allgemeinen nach wissenschaftlichen Methoden. Die unterschiedlichen Krankheitsbilder und Forschungsschwerpunkte haben zur Entwicklung verschiedener wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren geführt. Dies sind die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie, die Psychoanalyse, sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Psychotherapeuten rechnen ihre Leistungen i.d.R. über die gesetzliche oder private Krankenversicherung ab.

 

Psychiater

sind Ärzte, die nach ihrem Medizinstudium sich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet haben. Die Psychotherapie ist in Deutschland seit 1994 fester Bestandteil in der Weiterbildung zum Psychiater. In Deutschland bekommen niedergelassene Psychiater (anders als Psychotherapeuten) ihr Honorar im Wesentlichen nicht nach Gesprächszeit bezahlt, sondern nach der Zahl ihrer Patienten pro Stunde. Sie rechnen ihre Leistungen i.d.R. über die gesetzliche oder private Krankenversicherung ab. Nur Ärzte dürfen Psychopharmaka verschreiben.

 

Mediator

unterstützen bei der außergerichtlichen Konfliktklärung. Die Berufsbezeichnung Mediator ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt, es gibt keine gesetzliche Regelung einer Mediationsausbildung. Die Bezeichnung Zertifizierter Mediator ist hingegen durch § 5 Abs. 2 MediationsG geschützt. Die Rechtsverordnung zu § 6 MediationsG ist die im August 2016 erlassene Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV), die seit 1. September 2017 in Kraft ist.

 

Heilpraktiker (für Psychotherapie)

darf sich nennen, wer bei einem beliebigen Gesundheitsamt eine Heilpraktikerprüfung bestanden hat. Die Prüfung besteht aus 60 Multiple Choice Fragen zu psychologischen und medizinischen Themen sowie einer mündlichen Prüfung. Prüfungsvoraussetzung ist lediglich ein Hauptschulabschluss. Auch hier kann also jegliche bis kaum eine Qualifikation dahinter stecken.